Das Hausrecht ist ein wichtiges Tool, bei Vorfällen und Übergriffen. Deshalb ist es wichtig, die Grundlagen zu kennen. ACHTUNG: der Einsatz von Hausrecht führt öfters zu Missbrauch gerade gegenüber marginalisierten Gruppen wie BIPoC – setzt euer Hausrecht also immer mit einer gewissen Reflexion ein. Generell gilt: mit Bedacht aber einer klaren Linie, die für alle einen möglichst sicheren Raum schafft. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Das Hausrecht kann auch an Dritte (z.B. Awareness Team) übertragen werden.
  • Als sachlicher Grund zum Ausschluss von Besucher*innen, genügt die Annahme, dass von der Person eine Gefahr der Störung von der (künftigen) Veranstaltung ausgeht. 
  • Ein auf Tatsachen beruhender Anfangsverdacht ist dabei ausreichend. Es ist nicht erforderlich, dass Besucher*innen eine einschlägige Tat nachgewiesen wird.
  • Damit schnell eingegriffen werden kann, müssen Veranstalter*innen nicht das Ergebnis von Ermittlungen abwarten. 
  • Wenn ein Hausverbot ausgesprochen wird, müssen Veranstalter*innen “die zumutbaren Mittel und Wege zur Aufklärung des Sachverhalts ausschöpfen”.
  • Die betroffenen Besucher*innen (denen das Hausverbot erteilt wurde) müssen im Rahmen der Entscheidungsfindung angehört werden.
  • Diese Anhörung muss aber nicht VOR der Entscheidung über das Hausverbot erfolgen, sondern kann nachgeholt werden.
  • Auf Verlangen der betroffenen Besucher*innen (denen das Hausverbot erteilt wurde), muss die Entscheidung begründet werden.

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