Welche Vorgaben des Gesetzgebers zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit müssen Veranstalter*innen umsetzen und wie können diese mit Awareness Konzepten gekoppelt werden, sodass ein “Safer Space” entsteht?. Veranstalter*innen haben das sogenannte “Hausrecht”, welches sie bei der Durchführung von Awarenesskonzepten (richtig) nutzen müssen. Dafür müssen u.A. die Handlungsanweisungen der Sicherheitsfirmen entsprechend definiert werden. Passiert das nicht, handeln Sicherheitsfirmen oft ausschließlich zum Wohle der Veranstalter*innen- und das trägt oft nicht zum Wohlfühlen der Besucher*innen bei. Ziel sollte jedoch sein, beides zu kombinieren.