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“Wir informieren über Rechte bei Diskriminierung und entwickeln Empfehlungen zur Verhinderung von Ungleichbehandlungen. Mit unserer Arbeit möchten wir für die Vorteile einer vielfältigen Gesellschaft sensibilisieren.”

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006
(BGBl. I S. 1897), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom
19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist.
Stand: 19. Dezember 2022
Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2006 I 1897
vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Artikel 4 Satz 1 dieses Gesetzes
am 18. August 2006 in Kraft getreten.

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Manchmal hört man, dass jemand von seinem Hausrecht Gebrauch macht. Dann verbietet der Hausbesitzer einer anderen Person, sein Haus oder seine Wohnung zu betreten. Oder eine Wohnungsbesitzerin verlangt von einem Gast, ihre Wohnung zu verlassen. “Hausrecht” zu haben bedeutet also, dass jeder selbst bestimmen kann, wer in seine Wohnung kommt oder wer sein Haus betreten darf.
„Die Wohnung ist unverletzlich.“ — Artikel 13 GG

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Wurden Sie Opfer einer Straftat?

Wo gibt es Unterstützung und Hilfe?

Was können Sie tun?

Es gibt in Deutschland Hilfs- und Unterstützungsangebote verschiedenster Art, die für Sie da sind, nachdem Sie Opfer einer Straftat wurden.

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Hinweise und Kontaktmöglichkeiten rund um das Thema Diskriminierung und Antidiskriminierung.